Energieauditpflicht nach dem EDL-G
Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten, können nach dem Energiedienstleistungsgesetz zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sein. Das Audit muss grundsätzlich den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen und turnusmäßig – in der Regel mindestens alle vier Jahre – wiederholt werden. Anerkannte Energie- oder Umweltmanagementsysteme können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Alternative darstellen.
Wichtig: Der KMU-Status wird nicht nur anhand der eigenen Beschäftigtenzahl und Finanzkennzahlen beurteilt. Auch verbundene Unternehmen und Beteiligungsverhältnisse können relevant sein. Eine belastbare Prüfung sollte deshalb die gesamte Unternehmensstruktur berücksichtigen.

