BAFA-Förderung nach der passenden Eingangsgröße.
Modul 1 richtet sich nach den jährlichen Netto-Energiekosten. Bei Modul 2 zählt die beheizte oder gekühlte Nettogrundfläche. Beide Angaben führen nur zu einer Vorqualifizierung; verbindlich ist der BAFA-Zuwendungsbescheid.
Modul 1 · bis einschließlich 10.000 € netto Energiekosten/Jahr
600 €maximaler Zuschuss
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 600 €.
Modul 1 · über 10.000 € netto Energiekosten/Jahr
3.000 €maximaler Zuschuss
50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.000 €.
Modul 2 · unter 200 m² Nettogrundfläche
850 €maximaler Zuschuss
50 % des förderfähigen Beratungshonorars bei beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche unter 200 m².
Modul 2 · 200 bis 500 m² Nettogrundfläche
2.500 €maximaler Zuschuss
50 % des förderfähigen Beratungshonorars bei beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche von 200 bis 500 m².
Modul 2 · mehr als 500 m² Nettogrundfläche
4.000 €maximaler Zuschuss
50 % des förderfähigen Beratungshonorars bei beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche über 500 m².
Maßgeblich bleiben Richtlinie, verfügbare Haushaltsmittel und der BAFA-Zuwendungsbescheid. Eine Förderung wird nicht garantiert.