BAFA-Nachweis · Online-Erklärung

Online-Energieauditerklärung: Frist und Formular

Die Online-Energieauditerklärung des BAFA einordnen, den richtigen Formularweg finden und sie von der späteren Stichprobenkontrolle unterscheiden.

Pflicht und Zeitpunkt

Die Erklärung wird online über das BAFA-Formular abgegeben

Das BAFA informiert darüber, dass die dort genannten verpflichteten Unternehmen eine Online-Energieauditerklärung abgeben müssen. Als Frist nennt die BAFA-Information spätestens zwei Monate nach Fertigstellung des Energieaudits oder nach Feststellung der Bagatellschwelle.

Ob die Pflicht im Einzelfall besteht und welche Ausnahme greift, muss anhand der aktuellen BAFA-Informationen und der Unternehmenssituation geprüft werden. Diese Seite ersetzt keine Einzelfallentscheidung der zuständigen Stelle.

Praktischer Ablauf

Vor dem Absenden die Angaben und den Nachweisweg prüfen

Öffnen Sie das vom BAFA bereitgestellte Formular und halten Sie die für Ihr Unternehmen und das abgeschlossene Audit erforderlichen Angaben bereit. Nach dem Absenden sollten Sie die Bestätigung oder eine Kopie der übermittelten Angaben für Ihre Unterlagen sichern.

  • Fertigstellungsdatum des Audits oder Datum der Bagatellschwellen-Feststellung klären
  • Frist von spätestens zwei Monaten im internen Fristenkalender festhalten
  • Angaben vor dem Absenden mit den Auditunterlagen abgleichen
  • Bestätigung und Unterlagen revisionssicher ablegen

Nicht verwechseln

Die Online-Erklärung ersetzt keine Stichprobenkontrolle

Die Online-Energieauditerklärung ist unabhängig von einer möglichen Stichprobenkontrolle abzugeben. Nach dem ausdrücklichen BAFA-Hinweis ersetzt sie die Nachweisführung im Rahmen einer Stichprobenkontrolle nicht.

Erhalten Sie später ein BAFA-Anschreiben zur Stichprobenkontrolle, folgen Sie deshalb zusätzlich dem dort beschriebenen elektronischen Rückmeldeweg.

Transparenzhinweise

Autoren- und Prüfhinweise

Autorenrolle

Ralf Wendland ist verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Abs. 2 MStV.

Fachliche Einordnung

Die Inhalte geben redaktionelle Orientierung auf Basis der verlinkten amtlichen BAFA- und Gesetzesquellen. Enerklave ist keine amtliche Vermittlungsstelle. Nicht belegte Qualifikationen und externe Ansprechpartner: offen / nicht belegt.

Prüfstatus

Redaktionsstand: 4. September 2026. Maßgeblich bleiben die aktuellen offiziellen Informationen; die Inhalte ersetzen keine individuelle Einzelfallprüfung.

Vergütungstransparenz

Für den bestehenden Vorqualifizierungsfluss gilt: ohne Vergütungsanspruch und ohne Provision. Eine konkrete Vergütung für ein späteres Angebot ist offen / nicht belegt; diese Aussage wird nicht auf ein späteres Angebot übertragen.

Die Inhalte dienen der ersten Orientierung. Für Fristen, Nachweise und Ausnahmen sind die aktuelle BAFA-Information, das individuelle Anschreiben und die geltenden gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.

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